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Service und Technik / MwSt Umstellung
 

Mehrwertsteuer-Erhöhung zum 1.1.2007

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine anteilige Nachberechnung für sämtliche Leistungen durchzuführen ist, deren Erbringung auch in 2007 "hineinreicht". Somit ist erforderlich, dass auch für bereits bezahlte Rechnungen die erhöhte Umsatzsteuer erhoben werden muss, wenn ein erbrachter Anteil 2007 betrifft.

Die durchzuführende Korrekturabrechnung ist aus Sicht unserer Kunden erforderlich, da anderenfalls das Finanzamt unseren Firmenkunden den gesamten Vorsteuerabzug der betroffenen Originalrechnung verweigern kann.

Verfahrensweise: Für alle Rechnungen, deren Abrechnungszeitraum in 2007 hineinragen, berechnen wir bei der nächsten jährlichen Verlängerungsrechnung in 2007 den Korrekturbetrag der nachberechneten 3% MwSt. Details:

  • jährlich berechnte Leistungen werden mit 19% MwSt nachberechnet. Das betrifft Domaingebühren.
     
  • monatlich berechnete Leistungen werden ab dem Monat mit 19% nachberechnet, der in 2007 "hineinreicht". Das betrifft z.B. Hostinggebühren, Speichererweiterungen, Datenbanken usw. ab Dezember 2006.
     
  • einmalig berechnete Leistungen, wie Server-Einrichtungen, dimX®-Lizenzen, Website-Änderungen, Suchmaschinen-Anmeldungen usw. die in 2006 erbracht wurden, werden  unverändert mit 16% MwSt. berechnet.

Die Netto-Preise bei adera-web ändern sich durch die Mehrwertsteuer-Erhöhung von 16% auf 19% zum 1.1.2007 nicht.

Korrekturbeisspiel:

Rechnung vom 15.8.2006 

1x jährl. Domaingebühr
15.8.2006 - 14.8.2007                        17,90

12x monatl. Hostinggebühr je 9,90
15.8.2006 - 14.8.2007                      118,80
                                                              --------
Summe Netto                                       136,70
zzgl. 16% MwSt                                +   21,87
                                                             --------
Summe Brutto                                      158,57
Skonto 3% bei Lastschrift               -      4,76
                                                             --------
Abbuchungsbetrag 15.8.2006           153,81

Nächste Rechnung am 15.8.2007

1x jährl. Domaingebühr
15.8.2007 - 14.8.2008                       17,90

12x monatl. Hostinggebühr je 9,90
15.8.2007 - 14.8.2008                     118,80
                                                              --------
Summe Netto                                       136,70
zzgl. 19% MwSt                                +   25,97
                                                             --------
Zwischensumme Brutto                       162,67
 
Nachzahlung MwSt-Erhöhung auf 19%
1x jährl. Domaingebühr 15.8.2006 - 14.8.2007     3% auf 17,90            +     0,54

8x monatl. Hostinggebühr je 9,90
15.12.2006 - 14.8.2007
3% auf 79,20                                   +      2,38
                                                             --------
Gesamtbetrag Brutto                           165,59
Skonto 3% bei Lastschrift               -       4,97
                                                             --------
Abbuchungsbetrag 15.8.2007           160,62

Details vom Gesetzgeber

Aufgrund der Komplexität hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu den vielen möglichen Sonder- und Ausnahmefällen ein spezielles Schreiben veröffentlicht. Darin wird versucht mögliche Konstellationen und Besonderheiten zu regeln und anhand von Beispielen einen praktischen Bezug herzustellen.

Dieses Schreiben finden Sie unter dieser Internetadresse beim BMF.

In Bezug auf die Rechnungen von adera-web ist darin hinzuweisen auf 3.5 Telekommunikationsleistungen und
3.3 Dauerleistungen.

 

Konkret bedeutet das für Sie:

Maßgebend für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Domains mit der Laufzeit von einem Jahr gehören zu den so genannten Dauerleistungen. Diese werden an dem Tag ausgeführt, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet (Abschnitt 177 Abs. 3 UStR). Liegt also das Leistungsende der Domain in 2007, so ist die gesamte Leistung mit 19% zu besteuern. Der Vertragsschluss und die Nutzung der Domain im Jahr 2006 sind somit für die Anwendung des Steuersatzes irrrelevant.

Beispiel:
Eine Domain wurde am 01.05.2006 registriert. Die Laufzeit beträgt ein Jahr.  Die Leistung endet folglich am 30.04.2007 und somit ist diese mit 19% für die gesamte Laufzeit zu besteuern, obwohl die Rechnung für diese Domain bereits im Februar 2006 gestellt wurde. Die Rechnung wurde damals natürlich mit dem Steuersatz von 16% gestellt, da zu diesem Zeitpunkt die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes noch nicht bekannt war. Aus diesem Grund ist eine Nachberechnung der Umsatzsteuer von 16% auf 19% nötig.

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